Aktuelles
Jetzt Heikendorfer Strom
auch außerhalb von Heikendorf
Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Stromversorger, weil er Ihnen zu teuer ist ?
Haben Sie deshalb nicht auch schon daran gedacht, zu wechseln ?
Möchten Sie nicht auch 2010 den Strompreis vom letzten Jahr behalten
oder sogar weniger für den Strom bezahlen ?
Möchten Sie nicht auch von Ihrem Stromversorger persönlich betreut
werden, und ihn persönlich erreichen können, wenn es ein Problem gibt ?
Vergleichen Sie doch mal Ihren Strompreis für 2010 mit dem Angebot,
das wir für Sie haben.
Unser Strompreis für:
Arbeitspreis Grundpreis
Amt Schrevenborn und
Netzgebiet Stadtwerke Kiel 19,00 Cent/kWh 5,30 €/Monat
Netzgebiet E.ON Hanse AG 20,00 Cent/kWh 6,91 €/Monat
Wechseln Sie zu dauerhaft günstigen Strompreisen und persönlicher
Betreuung, am besten gleich. Den Auftrag für den Wechsel des Strom-
lieferanten finden Sie hier
Auftrag herunterladen
Einfach ausdrucken, ausfüllen und an die
Gemeindewerke Heikendorf GmbH
Wasserwaage 1
24226 Heikendorf
schicken oder faxen :
Fax : 0431/24 870 – 70
Oder selbst vorbeikommen oder anrufen :
Frau Viertel: Tel. 0431/24 870 – 30
Frau Sommer: Tel. 0431/24 870 – 29
Wir sind für Sie da.
Strompreise der Gemeindewerke
bleiben 2010 unverändert günstig
Laut Verivox-Verbraucherpreisindex kostet eine Kilowattstunde Strom für den Musterhaushalt mit 4000 kWh/a im Oktober 2009 durchschnittlich 22,36 Cent. Demzufolge beträgt die Stromrechnung 894,40 EURO im Jahr. Nach Verivox (Testsieger bei Stiftung Warentest) sollte der Preis aufgrund der Marktentwicklung an der Strombörse aber um knapp 2 Cent niedriger sein.
Ein Kunde in Heikendorf zahlt 819,20 EURO für den Stromverbrauch des Musterhaushalts von 4000 kWh/a. Er liegt damit knapp 2 Cent unter dem ermittelten Verivox-Verbraucherpreisindex von 22,36 Cent pro Kilowattstunde, und das bereits seit Jahresbeginn.
Bekanntes Phänomen: Kunden der Gemeindewerke haben einen günstigeren Strompreis als andere. Und in diesem Fall haben sie schon seit „gestern“ den günstigeren Strompreis, den andere erst „morgen“ bekommen – wenn überhaupt.
Damit das so bleibt, lassen wir unsere Strompreise im nächsten Jahr unverändert und versehen diese Strompreise (mit Ausnahme der Grundversorgung) mit einer neuen Erstlaufzeit (Vertragsbindung) bis zum 31.12.2010. Zur Erinnerung und Überprüfung finden Sie die
Preise für Ihren Strom hier.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns. Wir beraten Sie gern und individuell.
Ihre Ansprechpartner sind:
Frau Viertel: Tel. 248 70 – 30
Frau Sommer: Tel. 248 70 – 29
07.12.2009
Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) -Ausgabe Oktober 2009
Sehr geehrte Kunden,
ab 01.Januar 2010 tritt in unserem Netzgebiet die „Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) -Ausgabe Oktober 2009“ in Kraft und ergänzt die bestehende technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)“, Ausgabe August 2008, als Technische Anschlussbedingung.
Die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Forderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und dem Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung und sind in der „Ergänzung der TAB NS Nord“ geregelt.
06.10.2009
Freudige Nachricht: Umsatzsteuerstattung für Wasserhausanschlüsse
Kunden der Gemeindewerke Heikendorf GmbH, die im Zeitraum ab August 2000 von den Gemeindewerken einen Wasserhausanschluß in Rechnung gestellt bekommen und bezahlt haben, können die Differenz der dabei gezahlten Umsatzsteuer zur ermäßigten Umsatzsteuer von 7 % zurückerhalten. Berechtigt sind in diesem Zusammenhang alle Kunden, die den Wasserhausanschluß nicht für den unternehmerischen Bereich mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug haben herstellen lassen.
Zum Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, daß Beiträge für den Anschluß an das Wassernetz mit dem jeweils allgemeinen Umsatzsteuersatz zu besteuern sind. Dagegen ist erfolgreich geklagt worden. Zukünftig und auch rückwirkend gilt in Folge dessen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dieser kann für alle an die Gemeindewerke gezahlten Anschlußbeiträge (Neulegen, Reparatur oder Veränderung des Wasserhausanschlusses) ab August 2000 geltend gemacht werden.
Für die Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer nutzen Sie ein Antragsformular, daß Sie im Folgenden herunterladen und ausdrucken können. Füllen Sie bitte das Formular aus und reichen es zusammen mit einer Kopie der Rechnung bei den Gemeindewerken ein.
Zur Beantwortung von Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Sommer: Tel. 24870-29
Frau Mayer: Tel. 24870-27