Aktuelles
15.10.2010
Strom-, Wasser- und Fernwärmeabrechnung 2011
Die Zähler für Strom, Wasser und Fernwärme werden in der Zeit vom
01. bis 23. Dezember 2011 abgelesen.
Wir bitten alle Kunden, die Zähler und insbesondere die Wasseruhren leicht zugänglich zu machen. Kunden, die während des o. g. Zeitraumes in der üblichen Arbeitszeit abwesend sind, werden gebeten, sich rechtzeitig mit den Gemeindewerken zur Terminplanung unter den Rufnummern
(0431) 24 870-28 oder 24 870-29 oder 24 870-30
in Verbindung zu setzen.
Sie können die Zählerstände aber auch selbst ablesen und uns unter den o. g. Rufnummern telefonisch mitteilen, oder das Formular benutzen, dass Sie unten herunterladen und ausdrucken können.
Senden oder faxen Sie uns das ausgefüllte Formular einfach zu
FAX: 0431/24870-70
oder werfen Sie es in unseren Hausbriefkasten in der
Wasserwaage 1, 24226 Heikendorf
ein.
Die Jahresabrechnungen werden Anfang 2012 auch denjenigen Kunden zugestellt, die uns einen Abrufauftrag erteilt haben, wobei die Restbeträge bzw. Guthaben automatisch mit dem Girokonto verrechnet werden. Der erste Teilbetrag für 2012 wird Anfang Februar berechnet.
Formular
Jetzt Heikendorfer Strom
auch außerhalb von Heikendorf
Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Stromversorger, weil er Ihnen zu teuer ist ?
Haben Sie deshalb nicht auch schon daran gedacht, zu wechseln ?
Möchten Sie nicht auch von Ihrem Stromversorger persönlich
betreut werden, und ihn persönlich erreichen können,
wenn es ein Problem gibt ?
Vergleichen Sie doch mal Ihren Strompreis für 2011 mit dem
Angebot, das wir für Sie haben.
Unser Strompreis für 2011 :
Mönkeberg und Netzgebiet Stadtwerke Kiel
Arbeitspreis Grundpreis
21,50 Cent/kWh 6,00 €/Monat
Mindestdurchschnittspreis 22,20 Cent/kWh
Netzgebiet E.ON Hanse AG
Arbeitspreis Grundpreis
22,35 Cent/kWh 7,90 €/Monat
Mindestdurchschnittspreis 23,56 Cent/kWh
Wechseln Sie zu dauerhaft günstigen Strompreisen und
persönlicher Betreuung, am besten gleich.
Den Auftrag für den Wechsel des Stromlieferanten
finden Sie hier
Auftrag herunterladen
Einfach ausdrucken, ausfüllen und an die
Gemeindewerke Heikendorf GmbH
Wasserwaage 1
24226 Heikendorf
x
schicken oder faxen :
Fax : 0431/24 870 – 70
Oder selbst vorbeikommen oder anrufen :
Frau Viertel: Tel. 24870-30
Frau Sommer: Tel. 24870-29
Wir sind für Sie da.
07.12.2009
Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) -Ausgabe Oktober 2009
Sehr geehrte Kunden,
ab 01.Januar 2010 tritt in unserem Netzgebiet die „Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) -Ausgabe Oktober 2009“ in Kraft und ergänzt die bestehende technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)“, Ausgabe August 2008, als Technische Anschlussbedingung.
Die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Forderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und dem Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung und sind in der „Ergänzung der TAB NS Nord“ geregelt.
06.10.2009
Freudige Nachricht: Umsatzsteuerstattung für Wasserhausanschlüsse
Kunden der Gemeindewerke Heikendorf GmbH, die im Zeitraum ab August 2000 von den Gemeindewerken einen Wasserhausanschluß in Rechnung gestellt bekommen und bezahlt haben, können die Differenz der dabei gezahlten Umsatzsteuer zur ermäßigten Umsatzsteuer von 7 % zurückerhalten. Berechtigt sind in diesem Zusammenhang alle Kunden, die den Wasserhausanschluß nicht für den unternehmerischen Bereich mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug haben herstellen lassen.
Zum Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, daß Beiträge für den Anschluß an das Wassernetz mit dem jeweils allgemeinen Umsatzsteuersatz zu besteuern sind. Dagegen ist erfolgreich geklagt worden. Zukünftig und auch rückwirkend gilt in Folge dessen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dieser kann für alle an die Gemeindewerke gezahlten Anschlußbeiträge (Neulegen, Reparatur oder Veränderung des Wasserhausanschlusses) ab August 2000 geltend gemacht werden.
Für die Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer nutzen Sie ein Antragsformular, daß Sie im Folgenden herunterladen und ausdrucken können. Füllen Sie bitte das Formular aus und reichen es zusammen mit einer Kopie der Rechnung bei den Gemeindewerken ein.
Zur Beantwortung von Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Sommer: Tel. 24870-29
Frau Mayer: Tel. 24870-27