06.02.2012

Aktuelles

15.10.2010

Strom-, Wasser- und Fernwärmeabrechnung 2011



Die Zähler für Strom, Wasser und Fernwärme werden in der Zeit vom

01. bis 23. Dezember 2011 abgelesen.

Wir bitten alle Kunden, die Zähler und insbesondere die Wasseruhren leicht zugänglich zu machen. Kunden, die während des o. g. Zeitraumes in der üblichen Arbeitszeit abwesend sind, werden gebeten, sich rechtzeitig mit den Gemeindewerken zur Terminplanung unter den Rufnummern

                                   (0431)  24 870-28 oder 24 870-29 oder 24 870-30

in Verbindung zu setzen.

Sie können die Zählerstände aber auch selbst ablesen und uns unter den o. g. Rufnummern telefonisch mitteilen, oder das Formular benutzen, dass Sie unten herunterladen und ausdrucken können.

Senden oder faxen Sie uns das ausgefüllte Formular einfach zu

                                                          FAX: 0431/24870-70

oder werfen Sie es in unseren Hausbriefkasten in der

                                                 Wasserwaage 1, 24226 Heikendorf
ein.

Die Jahresabrechnungen werden Anfang 2012 auch denjenigen Kunden zugestellt, die uns einen Abrufauftrag erteilt haben, wobei die Restbeträge bzw. Guthaben automatisch mit dem Girokonto verrechnet werden. Der erste Teilbetrag für 2012 wird Anfang Februar berechnet.

                                                         Leitet Herunterladen der Datei ein Formular


                                       

 

 

 


 

 

                                     

Jetzt Heikendorfer Strom

auch außerhalb von Heikendorf

 

Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Stromversorger, weil er Ihnen zu teuer ist ?

Haben Sie deshalb nicht auch schon daran gedacht, zu wechseln ?

 

Möchten Sie nicht auch von Ihrem Stromversorger persönlich

betreut werden, und ihn persönlich erreichen können,

wenn es ein Problem gibt ?

 

Vergleichen Sie doch mal Ihren Strompreis für 2011 mit dem

Angebot, das wir für Sie haben.

 

Unser Strompreis für 2011 :

 

                                                            

Mönkeberg und Netzgebiet Stadtwerke Kiel 

                                                               Arbeitspreis                 Grundpreis

                                                               21,50 Cent/kWh         6,00 €/Monat

                                          Mindestdurchschnittspreis  22,20  Cent/kWh

 

 

Netzgebiet E.ON Hanse AG 

                                                                Arbeitspreis                Grundpreis

                                                                22,35 Cent/kWh        7,90 €/Monat

                                          Mindestdurchschnittspreis  23,56  Cent/kWh

 

Wechseln Sie zu dauerhaft günstigen Strompreisen und

persönlicher Betreuung, am besten gleich.

Den Auftrag für den Wechsel des Stromlieferanten

finden Sie hier         Leitet Herunterladen der Datei einAuftrag herunterladen

 

Einfach ausdrucken, ausfüllen und an die

 

Gemeindewerke Heikendorf GmbH

Wasserwaage 1

24226 Heikendorf

x

schicken oder faxen :

                          Fax :     0431/24 870 – 70

 

Oder selbst vorbeikommen oder anrufen :

 

          Frau Viertel:          Tel. 24870-30

          Frau Sommer:       Tel. 24870-29

 

Wir sind für Sie da.

 


07.12.2009

Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) -Ausgabe Oktober 2009

 

Sehr geehrte Kunden,

ab 01.Januar 2010 tritt in unserem Netzgebiet die „Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) -Ausgabe Oktober 2009“ in Kraft und ergänzt  die bestehende technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)“, Ausgabe August 2008, als Technische Anschlussbedingung.

Die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Forderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und dem Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung und sind in der „Ergänzung der TAB NS Nord“ geregelt.

                                             Leitet Herunterladen der Datei einErgänzung der TAB NS Nord 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



06.10.2009

Freudige Nachricht: Umsatzsteuerstattung für Wasserhausanschlüsse



Kunden der Gemeindewerke Heikendorf GmbH, die im Zeitraum ab August 2000 von den Gemeindewerken einen Wasserhausanschluß in Rechnung gestellt bekommen und bezahlt haben, können die Differenz der dabei ge­zahlten Umsatzsteuer zur ermäßigten Umsatzsteuer von 7 % zurückerhalten. Berechtigt sind in diesem Zusammenhang alle Kunden, die den Wasserhausanschluß nicht für den unternehmerischen Bereich mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug haben herstellen lassen.

 

Zum Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, daß Beiträge für den Anschluß an das Wassernetz mit dem jeweils allgemei­nen Umsatzsteuersatz zu besteuern sind. Dagegen ist erfolgreich geklagt worden. Zukünftig und auch rückwirkend gilt in Folge dessen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dieser kann für alle an die Gemeindewerke gezahlten Anschlußbeiträge (Neulegen, Reparatur oder Veränderung des Wasserhaus­anschlusses) ab August 2000 geltend gemacht werden.

 

Für die Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer nutzen Sie ein Antragsfor­mular, daß Sie im Folgenden herunterladen und ausdrucken können. Füllen Sie bitte das Formular aus und reichen es zusammen mit einer Kopie der Rechnung bei den Gemeindewerken ein.

 

Zur Beantwortung von Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

                     Frau Sommer:  Tel. 24870-29


                     Frau Mayer:     Tel. 24870-27

                                    

                                                        Leitet Herunterladen der Datei einAntragsformular